Legende
Icon Beschreibung
Bleistift zugehörigen rot umrandeten Bereich bearbeiten
Blatt Papier neues Element (Artikel, Kategorie) der Liste hinzufügen
Startseite » Mensch » Das vom Menschen Geschaffene » Staaten, Länder und Städte

Definitionen

Als Staat bezeichnet man seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst (vgl. Drei-Elemente-Lehre). Eine allgemeingültige Definition solcher Ordnungen gibt es nicht. Der Staat wird oft als Gegenüber zur Gesellschaft beschrieben.

...

Land (Pl. teils Länder, selten Lande; ahd. lant) steht für:

  • ein unabhängiges rechtlich verfasstes politisches Gebilde, einen Staat

  • das Territorium eines verfassten Staates, das Staatsgebiet

...

Eine Stadt (von althochdt.: stat = Standort, Stelle; etymologisch eins mit Statt, Stätte; vgl. dagegen Staat) ist eine größere, zentralisierte und abgegrenzte Siedlung mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur im Schnittpunkt größerer Verkehrswege. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort. Ihre Einwohnerschaft kann ethnisch, sprachlich, sozial, kulturell, konfessionell etc. äußerst vielfältig sein.

aus: Wikipedia

Externe Links